e-government-was-ist-das-uberhaupt

Um diese Frage zu beantworten, stellt sich zunächst die Frage danach, was E-government überhaupt bedeutet. Der recht vage Begriff bezeichnet die informations- und kommunikationstechnisch gestützte Regierung und Verwaltung. Im weitesten Sinne ließe sich demnach auch das mittlerweile nicht mehr als technische Neuerung betrachtete Telefon als Instrument von E-government betrachten. Im Allgemeinen wird jedoch bei dem “E” eher an Breitbandmedien sowie die Vernetzung und das Zusammenwachsen von Internet und Kommunikation verstanden. Man denke an multifunktionale Mobiltelefone mit Internetzugang, Kamera, Höhenmesser, Kompass, Musikplayern etc, aber aus der anderen Richtung kommend auch an diverse Techniken der Internettelefonie, beispielsweise unter Zurhilfename des SIP Protokolls.

Unter E-Government können wir demnach die zunehmende Durchdringung von Regierungs- und Verwaltungstätigkeiten von Informations- und Kommunikationstechnik verstehen. Diese Entwicklung ist nicht weiter verwunderlich, betrachtet man doch den technischen Fortschritt allgemein und die weitgehende Begeisterung, die die Menschen der Technik oftmals entgegenbringen. In so fern könnten im gleichen Atemzug Begriffe wie E-Working, E-Life, E-Shopping, E-bathing, E-cooking, E-friendshipping etc. geprägt werden, um den Veränderungen in den einzelnen gesellschaftlichen Teilbereichen Rechnung zu tragen. Den Begriff des E-government kann man somit kritisch sehen und die Frage stellen, warum ausgerechnet das Regieren eine solche Begriffsprägung verdient. Fraglich ist auch, ob sich Regierungs- und Verwaltungstätigkeiten durch die “neuen” Technologien in ihrem Wesen derart verändert haben, dass die Einführung eines neuen anglizistischen Modebegriffs von Nöten ist.

E-Government ist ein Prozess, der multilateral verläuft: Nicht nur Behörden unterschiedlicher Hierarchiestufen und unterschiedlicher geografischer Lagen interagieren untereinander, sondern ebenso Bürger, Behörden, Politiker, Regierungen und sämtliche weitere Organe des öffentlichen Rechts.